Immobilienkauf auf Kreta
Grundsätzlich verkaufen wir die Häuser nicht
über das Internet, sondern nach
ausführlicher, persönlicher Beratung. Um
Ihnen einen groben Überblick zu verschaffen, haben
wir hier die einzelnen Schritte des Hauskaufs in
Griechenland aufgelistet.
Das Verfahren unterscheidet sich nicht
grundsätzlich vom Hauskauf in Deutschland. Da Sie
in Griechenland nicht immer vor Ort sein können
und zur einfacheren Kommunikation mit dem Notar auf
Kreta beauftragen Sie einen Anwalt. Wir sind Ihnen bei
der Beauftragung behilflich.
EU-Ausländer dürfen in Griechenland
uneingeschränkt Immobilien kaufen.
- Ausnahme bilden militärische Sperrgebiete wie z. B. grenznahe Regionen.
- Ausserhalb des Bebauungsplans der Ortschaften sind 4000 m² Land nötig, um bauen zu dürfen
- Auf 4000m² Grundstück dürfen Sie 200m² Wohnraum bauen. Aussenterrassen, die nicht fest überdacht sind, Pool, BBQ etc. in den Aussenanlagen gehören nicht zu den 200m².
Voraussetzungen
- Der Käufer braucht eine griechische Steuernummer. Beantragen Sie diese vor Vertragsabschluss (selbst, Anwalt, Makler).
- Der Käufer braucht ein Bankkonto in Griechenland
- Der Käufer braucht einen Anwalt. Besorgen Sie sich einen Anwalt, der Ihnen nicht vom Verkäufer vorgeschlagen wurde. Es gibt in Chania einige deutschsprachige Anwälte (siehe Branchenführer).
Unterlagen
- Vermessungsplan und Baugenehmigung/ Bauplan
- Auszug aus Katasteramt bzw. Grundbuch ( Anwalt, Makler, Verkäufer)
- Kaufvertrag des Verkäufers , damit Sie wissen, ob er überhaupt der alleinige Besitzer ist . ( Anwalt )
- Beleg des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden des Verkäufers existieren ( Anwalt )
- Beleg des Finanzamtes, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde
- Beleg der DEI- Elektizitätsgesellschaft, dass keine Rechunungen offen sind. Dasselbe idealerweise auch von der Gemeinde für Wasser usw. und von der OTE (der Telefongesellschaft). (Anwalt!)
- Originalbaugenehmigung des Gebäudes zum Abgleich. Nur so erfahren Sie ob auf dem Grundstück noch weitere Häuser geplant sind oder Sie einen geänderten Plan bekommen haben. Ungenehmigte Um- und Anbauten können zu erheblichen Strafen führen, die der Käufer dann begleichen muss.
Notar, Anwalt
Notar
Bestellt und beurkundet Vorvertrag und Kaufvertrag. Er
berät nicht und macht keine Recherchen.
Lassen Sie den Kaufvertrag auf Deutsch
übersetzen. Dauert ca. 2 Wochen kostet ca.
€ 300.- - € 500.-!
Der Originalvertrag wird auf griechisch geschrieben!
Nehmen Sie zur Unterzeichnung einen Übersetzer
mit, der Ihnen versichern kann, dass der griechische
Vertrag mit der deutschen Übersetzung
übereinstimmt.
Anwalt
Führt Recherchen zu Grundbuch- und
Katastereintragungen durch, überprüft ob das
Grundstück belastet ist ( offene Rechnungen,
Steuern, Ika-Schulden, Hypotheken ) und ob Dritte
Rechte am Grundstück haben, was (
z.B.Erbengemeinschaft ).
Lassen Sie die Baugenehmigung durch den Anwalt
prüfen. Rechtsstatus der Baufirma usw.. D.h. Sie
müssen Ihn mit Ihren Wünschen beauftragen!!!
Immobilienmaklermakler
Der Makler begleitet Sie während des ganzen Kaufprozesses- von der Suche bis zum Vertrag und darüber hinaus.
Schritte zum Kauf
- Informieren Sie sich ausführlich, bereisen Sie die Insel um zu wissen, wo es Ihnen am Besten gefällt.
- Überlegung ob Sie kaufen oder Bauen wollen
- Schalten Sie einen Makler ein
- Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen ( mit Hilfe von Anwalt, Makler, selbst )
- Vergewissern Sie sich, dass das Grundstück bebaut werden darf bzw. welche Einschränkungen es gibt. (Ein guter Makler hat dies schon geprüft, bevor das Grundstück in den Verkauf kommt – bestehen Sie darauf, dass der Anwalt es nochmals prüft!)
- Suchen Sie sich einen Anwalt – in Chania gibt es einige deutschsprachige Anwälte/innen
- Suchen Sie einen Notar – der Anwalt wird Ihnen einen Notar benennen
- Suchen Sie eine Bank für eine Hypothek (besprechen Sie dies im Voraus mit dem Makler und Hausverkäufer / Bauträger – bevor Sie zum Anwalt gehen, muss die Hypothek stehen. Im Moment bekommen Sie in Griechenland günstige Zinsen. 20 – 30 % Eigenkapital muss vorhanden sein.)
- Vorvertrag mit Bauträger wird vor Anwalt und Notar geschlossen. 10% Anzahlung! (Die Anzahlung verfällt, wenn der Kauf scheitert.)
Kaufvertrag - Kosten
- Anwaltshonorar: Grundhonorar ist 1-2% des Kaufpreises bis 40.000 €. Ab 40.001 € werden 0,5% berechnet. Für Recherchen kommen evtl. zu vereinbarende Aufschläge dazu. Preise vor Abschluss aushandeln und schriftlich festhalten!
- Notargebühr: 1-1,8% des Vertragswertes. Zusätzlich Gebühren und Auslagen. Es gibt eine Mindestgebühr!!
- Grundbucheintrag: 0,75% plus Stempelgebühr, Auslagenpauschale
- Maklerprovision: Wie vor Verkauf ausgemacht.
- Grunderwerbssteuer:bis 15.000€ = 7%, darüberhinausgehender Betrag = 9%. In Gemeinden mit Feuerwehr kommen noch 2% dazu.
- Transaktionsabgabe: 1% des nominellen Kaufpreises
- Mehrwertsteuer: 19% auf Verkäufe von Neubauten (falls der Verkäufer ein Gewerbe betreibt - z.B. Baufirma). Gilt für alle Bauten, die nach dem 1.1.2006 verkauft werden. Gilt nicht für ersten Kauf zur Eigennutzung. Sichern Sie sich ab, ob die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss und lassen Sie es sich vom Anwalt bestätigen, dass keine Mwst. anfällt (unbedingt in den Vertrag schreiben!).
Literatur: Ausschnittweise von Ulf Matzen: Immobilienkauf in Griechenland, Grabener Verlag